Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
1. Kastler Cornhole Meisterschaft
19. September 2020 @ 13:00 - 20:00
Wir freuen uns, euch zum Cornholeturnier begrüßen zu dürfen. Starten werden wir pünklich um 13 Uhr, bitte um diese Uhrzeit dann auch am Bolzplatz einfinden. Verpflegung muss leider selbst mitgenommen werden. Ebenfalls gibt es Maskenpflicht, die beim Bewegen über das Gelände getragen werden müssen. Wie das genau abläuft, könnt ihr im untenstehenden Hygienekonzept genau lesen. Beim Erscheinnen bitte die Aushänge beachten, in unsere Kontaktlisten eintragen und Hände desinfizieren. Toiletten stehen ebenfalls zur Verfügung.
Anmeldung
Bitte meldet euch (auch kurzfristig) unbedingt an. Und natürilch ebenso wieder ab, wenn ihr angemeldet wart und aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht kommen könnt. Das erleichtert uns die Planungen, außerdem gibt es ein Teilnehmerlimit und wir würden euch ungerne abweisen. Für die Ortsmeisterschaft anmelden könnt ihr euch über eine Mail an info@kastlerkulturverein.de, das Kontaktformular oder auf Facebook per Zusage: hier.
Teilnahmegebühr: Mitglieder zahlen 3 Euro, alle anderen 5 Euro. Natürlich könnt ihr direkt vor Ort beitreten. Alle Info dazu hier.
Preise
Zu gewinnen gibt es für den Ortsmeister ein Cornholeset, bestehend aus zwei Boards und vier Sackerln. Weitere Preise haben wir freilich auch für euch.
Hygienekonzept (bitte lesen)
Organisatorisches
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
- Durch Aushänge, ausliegende Informationsblätter sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer ausreichend informiert sind.
- Vor Beginn des Spielbetriebs wurde die Vorstandschaft über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert
Generelle Sicherheits- & Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Teilnehmer des Cornhole-Turniers auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen hin.
- Jeglicher Körperkontakt (z. B. bei Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Teilnehmer, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Cornhole-Turnier untersagt. Wer Symptome bemerkt, muss zu Hause bleiben, um andere nicht zu gefährden.
- Teilnehmer werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für Waschgelegenheiten, Flüssigseife und ausreichend Desinfektionsmittel ist gesorgt.
- Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht, wenn man sich auf dem Gelände bewegt. Abgenommen werden darf diese Maske während des Spielens – sobald man sein Board erreicht hat – und wenn man auf einer der Bänke mit ausreichend Abstand zur nächsten Person Platz genommen hat.
- In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Anlagen regelmäßig gereinigt.
- Bevor ein Spieler sich zwei Cornhole-Säckchen aussucht und mit diesen zur Spielbahn geht, sind die Hände gründlich zu desinfizieren. An jeder Bahn stehen dazu Fläschchen oder Behälter mit Desinfektionsmittel bereit, genauso am Turnierleitungs-Tisch.
- Die Boards werden regelmäßig desinfiziert.
- Kein Spieler darf während des Spiels ohne die Mund-Nasen-Maske aufzusetzen die Fläche rund um sein Board, an dem er steht, verlassen. Dies dient dazu, den Sicherheitsabstand gewähren zu können.
- Für den Aufenthalt in den Pausen stehen großzügige Flächen zur Verfügung
- Die Teilnehmer wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften zum Zweck der Anreise zum Turnier zu verzichten.
- Während des Turniers sind Zuschauer untersagt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Teilnehmern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. Es gibt keinen Verkauf von Getränken oder Speisen.
Maßnahmen vor Betreten der Anlage
- Teilnehmer, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Turnier untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Teilnehmer bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare, Vater-Kind, Mutter-Kind).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
- Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Dieses gilt es unbedingt zu nutzen.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoor-Sport
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
- Die Turnierteilnehmer werden mit Namen und Kontaktdaten dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
- Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen zur Verfügung.